Suchtprävention

Beratungslehrer für Suchtprävention

Zum Erziehungsauftrag der IGS Mainspitze gehört es, die Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen darin zu unterstützen, selbstbewusste, selbstverantwortliche aber auch konfliktaushaltende Persönlichkeiten zu werden, damit sie in der Lage sind, auch schwierige Lebenssituationen selbstständig und ohne Drogenkonsum zu bewältigen.
An der IGS Mainspitze arbeitet eine ausgebildete Beratungslehrerin für Suchtprävention, die in Kooperation mit den Lehrkräften, der Schulleitung, der Elternschaft, der Schülerschaft und der Schulsozialarbeit die Grundsätze des Erlasses zur Suchtprävention vom 15. Juli 1997 V A 2 - 540/53 - 600 -Seite: 457 - 461 umsetzt.

Die Beratungslehrerin arbeitet eng mit den Fachberatern des Staatlichen Schulamtes zusammen, wird in regelmäßigen Fortbildungen umfassend weitergebildet und bildet mit allen Beratungslehrern des Kreises ein Netzwerk, das dem Austausch und der gegenseitigen Unterstützung dient.

Die Beratungslehrerin initiiert suchtpräventive Maßnahmen, die im Sinne des Erlasses die "allgemeine Lebenskompetenz" der Schülerinnen und Schüler fördern und alle Mitglieder der Schulgemeinde in diesem Prozess beteiligen.
Die Suchtpräventionsarbeit umfasst im Wesentlichen die Bereiche der Prävention, Intervention und Beratung bzw. Bereitstellung von Informationsmaterial und Kontaktadressen.
Im Bereich der Prävention geht es vor allem um die Stärkung des Selbstwertgefühles der Schüler und Schülerinnen.


Suchtprävention im Überblick

Strukturelle Prävention

  • Beratung von Schülern, Eltern, Lehrern und Schulleitung

  • Teilnahme an methodischen Fortbildungen durch die Beratungslehrerin (z.B. Gesprächsführung, Kommunikation, Suchtformen)

  • Sammlung und Bereitstellung von Informationen in der Mediathek

  • Sammlung, Weitergabe und Vermittlung von Kontaktadressen/Namen von Ansprechpartnern (z.B. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen etc.)

  • Persönliche Gespräche mit den Schülern

  • Intensive Elternarbeit

  • Unterstützende Begleitung des Raucherbriefes, teilweise Gespräche mit Schülern, die gegen das Rauchverbot verstoßen haben


    Rauchfrei: klare Regeln sind glaubwürdig

  • Eine rauchfreie Schule benötigt klare Regeln. Ein schulisches Konzept zur Tabakprävention ist glaubwürdig, wenn diese Regeln konsequent umgesetzt und eingefordert werden.

  • Bedingt durch diese Konsequenz, beginnen weniger Schülerinnen und Schüler mit dem Rauchen.

  • Die einheitliche und abgestimmte Umsetzung der Regeln festigt die Glaubwürdigkeit der Lehrkräfte und wirkt sich positiv auf die Autorität des Erwachsenen aus

  • Wer beim Rauchen auffällig wird, erhält einen Raucherbrief. Diese einheitliche Vorgehensweise ist unbedingt einzuhalten. (s. Maßnahmenkatalog Raucherbrief)



    Programme zur Prävention

  • Von den vielen Programmen, die der Prävention von Gewalt und Sucht dienen, sind hier nur einige exemplarisch aufgezählt.

  • Klassenlehrerstunde in Jahrgang 5, 6 und 7

  • Zusammenarbeit der 5. und 6. Klassen mit der Schulsozialarbeit zur Stärkung der Persönlichkeit

  • Berufswegeplanung (Kennenlernen der eigenen Stärken, Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten)

  • Schulordnung

  • Sockeltraining zum Thema Suchtformen

  • In den Klassenstufen 7 bis 10 erfolgt die Integration von Themen der schulischen Suchtprävention in die Unterrichtskonzeption der Fächer Biologie, GL, Religion, Ethik - somit müssen sich die Schülerinnen und Schüler mit dem Thema Sucht auseinandersetzen und werden für die Bedeutung des Themas sensibilisiert. Die konkreten Unterrichtsinhalte für die Schuljahrgänge entnehmen Sie bitte den Vorschlägen, welche durch Fachlehrerinnen und Fachlehrer der jeweiligen Fächer, basierend auf Vorgaben des Bildungsplans, zusammengestellt wurden und als Leitfaden bei der Unterrichtsvorbereitung dienen sollen.
    Beispiel Biologie, Jahrgang 7:
    Fragen der Sucht- und Drogenprävention werden als Unterrichtsprinzip für die gesamte Schulzeit verstanden und grundsätzlich fächerübergreifend behandelt.
    Verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben:
    Von der Gewöhnung zur Sucht ; Wirkung von Drogen; Entscheidungshilfen zur Bewältigung von Problemsituationen (u.a. Stärkung der Persönlichkeit)
    Beispiel GL, Jahrgang 7 :
    Jugend und Recht: Suchtgefährdung; Jugend und Recht; Jugend in der Gesellschaft

    6. Jahrgang
    Teilnahme der Jahrgangstufe an der europaweit durchgeführten Schüler-Nichtraucheraktion: "be smart-don't start"

    7. Jahrgang

    verpflichtende Teilnahme an der Seminarfahrt zur Suchtprävention in die Rhön
    begleitet durch Herrn Rincker (mobile Prävention der Jugend-, Drogen- und Suchtberatung Mörfelden-Walldorf)


    Ansprechpartner: Herr Rimac